Voraussetzungen
Zulassung zum NDS HF Intensivpflege
- Abschluss auf der Tertiärstufe als dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF oder Bachelor of Science in Pflege FH und Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten im Akutpflegebereich eines Spitals oder einer Klinik
oder
- ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in Pflege (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) und Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten im Akutpflegebereich eines Spital oder einer Klinik
oder
- Abschluss auf der Tertiärstufe als dipl. Rettungssanitäterin HF / dipl. Rettungssanitäter HF oder als dipl. Hebamme HF bzw. Bachelor of Science Hebamme FH oder über ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in diesen Gesundheitsberufen (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) und eine Berufserfahrung von mind. 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik. In diesen Fällen sind die vorausgesetzten Pflegekompetenzen in einer Eignungsprüfung nachzuweisen. Die Eignungsprüfung wird durch die Bildungsanbieter nach den Qualitätskriterien der Entwicklungskommission (Kapitel 1.5 des Rahmenlehrplans) durchgeführt.
In allen Fällen ist eine berufliche Tätigkeit im entsprechenden Fachgebiet auszuweisen (Arbeitsvertrag, Bestätigung durch den Arbeitgeber).
Während der gesamten Dauer des NDS HF Intensivpflege muss das Arbeitspensum mindestens 50 Prozent betragen.
Persönliche Anforderungen
- Motivation zur Vertiefung der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Kenntnisse
- Analytische Fähigkeiten sowie die Fertigkeit, bei Veränderungen oder vitaler Bedrohung rasch, selbständig, kompetent und vorausschauend zu handeln
- Teamfähigkeit und Freude an interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Bereitschaft zur Bewältigung komplexer Pflegesituationen
- Interesse am Umgang mit medizintechnischen Geräten
Anrechenbarkeit
Früher erworbene Lernleistungen der Studierenden können durch den Bildungsanbieter angerechnet werden, sofern die Studentin bzw. der Student die Kompetenzen nachweisen kann (Anrechnung „sur dossier“). Die Bildungsanbieter führen dazu ein standardisiertes Verfahren durch. Die Dauer des NDS HF kann sich entsprechend verkürzen.
Für
- dipl. Expertinnen/Experten Anästhesiepflege NDS HF
- dipl. Expertinnen/Experten Intensivpflege NDS HF
- dipl. Expertinnen/Experten Notfallpflege NDS HF
werden mindestens die Kompetenzen der Arbeitsprozesse 2, 3 und 4 des Rahmenlehrplans NDS HF gegenseitig angerechnet.